Tennis in Zeiten der Coronakrise

Auszug aus der Allgemeinverfügung der Stadt Cottbus vom 29.04.2020 und aus der Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg vom 08.05.20 (§ 6 Betrieb von Sportstätten): 

"Der lndividualsport allein oder zu zweit oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes ist gestattet. Es handelt sich dabei um ein kontaktloses Sporttreiben.

Durch den Vorsitzenden des Vereines bzw. durch einen entsprechenden Bevollmächtigten ist die Nutzung der Sportanlage schriftlich oder elektronisch per E-Mail beim Sicherheitszentrum der Stadt Cottbus/Chóśebuz anzuzeigen.  

Die öffentliche Sportanlage oder vereinseigene Sportanlage befindet sich im Freien. Die dazugehörigen Gebäude können betreten werden, wenn es ausschließlich darum geht, ein erforderliches Sportgerät zu holen. Sanitäranlagen und Umkleidekabinen müssen geschlossen bleiben...

Zusammenkünfte mehrerer Personen auf einem Vereinsgelände bzw. auf allen öffentlichen und privaten Sportanlagen sind nicht gestattet. Es darf zu keiner Gruppenbildung kommen.

Die Abstands- und Hygieneregelungen der SARS-CoV-2-EindV müssen zwingend eingehalten und im Bedarfsfall durch den zuständigen Verein oder den Träger der öffentlichen Sportanlage durchgesetzt werden.

Die Nichtbeachtung der Abstands- und Hygieneregeln …kann straf- und bußgeldlich geahndet werden. Die Ausnahmebewilligung ist widerruflich …"

 

Festlegungen des Vorstandes CTV -92 e.V.

  • Die Hygiene- und Abstandsregeln der aktuellen Eindämmungsverordnungen sind anzuwenden.

  • Der Spielbetrieb ist auf allen 6 Tennisplätzen möglich.

  • Es darf auf einem Platz sowohl Einzel als auch Doppel gespielt werden.

  • Trainingsgruppen bis zu 5 Teilnehmern sind zugelassen.

  • Duschen und Umkleiden sowie alle anderen Vereinsräume bleiben geschlossen.

  • Die Toilette darf genutzt werden.

  • Die Platzbelegung erfolgt durch selbständige Eintragung in nachfolgende Tabelle

  • Die Gastronomie kann i.R. der zugelassenen Regelungen genutzt werden.

 

Wer gegen die oben genannten Festlegungen verstößt wird vom weiteren Sportbetrieb unverzüglich ausgeschlossen!

Seid bitte achtsam und eigenverantwortlich.

 

Der Vorstand

 

 

Zur Kenntnis:

Der Verein hatte aufgrund der Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg vom 17.04.20 einen Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung beim Gesundheitsamt der Stadt Cottbus zur Erteilung einer Genehmigung für das Ausüben des Individualsports Tennis auf unserer Anlage gestellt, welcher mit eindrücklicher Begründung abgelehnt wurde.

Da wir gänzlich anderer Rechtsauffassung waren, hatten wir Widerspruch eingelegt.

 

Beide Dokumente findet Ihr unter den nachfolgenden Links:

Ablehnungsbescheid

Widerspruch

 

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